1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin einen Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung i.S.d. § 44 a Abs. 5 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes in der Gesetzesfassung, die auf Kapitalerträge anzuwenden ist, die dem Gläubiger erstmals nach dem 31.12.2008 zufließen (EStG) i.V.m. § 31 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) hat.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|