BFH - Urteil vom 17.09.1987
VII R 168/84
Normen:
AO § 46 Abs. 4, 5 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1988, 9

Abtretung von Steuererstattungsansprüchen an Steuerberater

BFH, Urteil vom 17.09.1987 - Aktenzeichen VII R 168/84

DRsp Nr. 2004/1959

Abtretung von Steuererstattungsansprüchen an Steuerberater

Steuerberater sind gem. § 46 Abs. 4 AO befugt, sich zur Sicherung ihrer Honorarforderungen Steuererstattungsansprüche und Vergütungsansprüche ihrer Mandanten abtreten zu lassen, soweit sie in dieser Weise lediglich in besonders begründeten Einzelfällen tätig werden. Die Abtretung ist in jedem Fall unwirksam, wenn sie geschäftsmäßig handeln. Hiervon ist auszugehen, wenn bei einer Gesamtzahl von 3.000 Lohnsteuerberatungsfällen 50 Abtretungen zur Sicherung risikobehafteter Honorarforderungen erfolgen.

Normenkette:

AO § 46 Abs. 4, 5 ;
Fundstellen
BFH/NV 1988, 9