BFH - Urteil vom 18.08.2010
X R 55/09
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 04.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 277/07

Abziehbarkeit der wiederkehrenden Leistungen als Sonderausgaben bei Umschichtung des überlassenen Vermögens in nicht ausreichend ertragbringende Wirtschaftsgüter durch den Vermögensübernehmer; Unterscheidung von anlässlich einer Vermögensübergabe zur Vorwegnahme der Erbfolge vereinbarten Versorgungsleistungen (private Versorgungsrente) und Unterhaltsleistungen

BFH, Urteil vom 18.08.2010 - Aktenzeichen X R 55/09

DRsp Nr. 2011/1591

Abziehbarkeit der wiederkehrenden Leistungen als Sonderausgaben bei Umschichtung des überlassenen Vermögens in nicht ausreichend ertragbringende Wirtschaftsgüter durch den Vermögensübernehmer; Unterscheidung von anlässlich einer Vermögensübergabe zur Vorwegnahme der Erbfolge vereinbarten Versorgungsleistungen (private Versorgungsrente) und Unterhaltsleistungen

Schichtet ein Vermögensübernehmer das überlassene Vermögen in nicht ausreichend ertragbringende Wirtschaftsgüter um, sind die wiederkehrenden Leistungen auch dann nicht als Sonderausgaben abziehbar, wenn die Beteiligten die geschuldeten Versorgungsleistungen an die Erträge der neu erworbenen Vermögensgegenstände anpassen (Anschluss an BFH-Urteil vom 17. März 2010 X R 38/06, BFHE 229, 163).

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a;

Gründe

I.

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