I. Die (am Klageverfahren als Klägerin zu 2. beteiligte) Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin zu 2.) ist Rechtsnachfolgerin einer GmbH, der K-GmbH, die in den Streitjahren 1992 bis 1994 Organgesellschaft i.S. der §§ 14 ff. des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) der K-AG war. Die K-AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin, die X-AG, war am Klageverfahren --als Klägerin zu 1.-- beteiligt.
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