AEAO zu § 32 - Haftungsbeschränkung für Amtsträger:
AEAO ( Anwendungserlass zur Abgabenordnung )
Die Vorschrift enthält keine selbständige Haftungsgrundlage; sie schränkt vielmehr die sich aus anderen Bestimmungen ergebende Haftung für Amtsträger ein. Disziplinarmaßnahmen sind keine Strafen i. S. d. Vorschrift.