FG Münster - Urteil vom 24.11.2023
K 1147/20 E
Normen:
EStG § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 6, S. 3;

Änderung der Einkommensteuerfestsetzung hinsichtlich der Bindungswirkung eines erlassenen Feststellungsbescheids über die Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen gegenüber einer GbR

FG Münster, Urteil vom 24.11.2023 - Aktenzeichen K 1147/20 E

DRsp Nr. 2024/645

Änderung der Einkommensteuerfestsetzung hinsichtlich der Bindungswirkung eines erlassenen Feststellungsbescheids über die Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen gegenüber einer GbR

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 6, S. 3;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte zu Recht einen Änderungsantrag betreffend die Einkommensteuerfestsetzung für 2011 abgelehnt hat. Wesentlicher Streitpunkt ist die Frage, ob ein Feststellungsbescheid über die Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen Bindungswirkung für den Kläger hat, wenn dieser Bescheid nicht gegenüber dem Kläger, sondern gegenüber einer GbR erlassen wurde, an deren Vermögen der Kläger im Streitjahr beteiligt war.

Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger war bis zum Streitjahr am Vermögen der im Jahr 1995 gegründeten Immobilienfonds GbR (GbR) beteiligt (zuletzt zu 16.129/1.000.000; rd. 1,61 %).