I.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob in den Streitjahren 1999 bis 2003 Vorsteuerberichtigungsbeträge gemäß § 15a des Umsatzsteuergesetzes 1993/1999 in den jeweils anzuwendenden Fassungen (UStG) zu Lasten der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) entstanden sind.
Die Klägerin, eine GmbH, ist aufgrund des Vertrags vom 28. Juni 1998 Rechtsnachfolgerin der F-GmbH und des Einzelunternehmens B.
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