I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine KG, an der die Beigeladene im Streitjahr 1972 kurzfristig mit 85 v.H. beteiligt war (ursprüngliche Kommanditbeteiligung von 15 v.H. zuzüglich eines ererbten Komplementäranteils von 70 v.H.). Am 13. Dezember 1972 veräußerte die Beigeladene den ererbten Anteil an ihren Neffen, der sich zuvor an der KG mit einem Kommanditanteil von 15 v.H. beteiligt hatte. Als Gegenleistung für die dadurch bewirkte Minderung ihrer Gesellschaftsrechte erhielt sie aus dem Gesellschaftsvermögen Grundstücke, Bankguthaben und eine Veräußerungsrente.
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