Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
2.Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Beschwerdeführer begehrt die Anweisung des Standesamtes, in dem Geburtenregister Nr. ... des Standesamtes ... im Wege der Folgebeurkundung seinen Familiennamen in "Freiherr von ..." zu berichtigen.
Der am ... in ... geborene Beschwerdeführer ist der zweite Sohn aus der Ehe des ... von ... (...) und der ... von ..., geborene ... (...). Mit seiner Geburt hat er den Familiennamen seines Vaters - "von ..." - als Geburtsnamen erworben.
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