Ausgabe 01/2021
Arbeitshilfe
Merkblatt: Überbrückungshilfe (Phase 3) und Neustarthilfe für Soloselbständige
Merkblatt: Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (Phase 2) und Novemberhilfe

Aktuelle Zuschussprogramme: Überbrückungshilfe III, Neustarthilfe und November-/Dezemberhilfe

Zahlreiche Mandanten waren und sind auch weiterhin von den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie besonders betroffen. Um das wirtschaftliche Überleben dieser Unternehmen zu sichern, legen Bund und Länder seit Monaten stets neue Wirtschaftshilfen auf. Wir geben einen aktuellen Überblick.  

1. Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Überbrückungshilfe II läuftbis zum 31.12.2020. Sie wird dann als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und erweitert.

Der Zugang zu den Überbrückungshilfen für die Monate November bzw. Dezember 2020 wurde auf Unternehmen erweitert, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 % erlitten haben und keinen Zugang zur Novemberhilfe und/oder Dezemberhilfe hatten. So wird weiteren Unternehmen geholfen, die von den Schließungsmaßnahmen im November und Dezember 2020 hart getroffen wurden, ohne von der November- und/oder Dezemberhilfe erfasst zu sein. Im Übrigen bleibt es bei der Zugangsschwelle von 50 % Umsatzrückgang für zwei aufeinanderfolgende Monate bzw. 30 % seit April 2020.