Ausgabe 10/2019

Aktuelles BMF-Schreiben zur Steuerbefreiung für Jobtickets

Nachdem bis zum 31.12.2003 bereits unter seinerzeit geltenden Vor­aussetzungen Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerfrei waren, wurde mit Wirkung zum 01.01.2019 erneut eine Steuerbefreiung in § 3 Nr. 15 EStG aufgenommen. Das BMF stellt in einem aktuellen Schreiben klar, welche Arbeitgeberleistungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr sowie im öffentlichen Personennahverkehr steuerbefreit sind.

Diese Arbeitgeberleistungen sind begünstigt

Begünstigt sind

  1. Arbeitgeberleistungen für Fahrten des Arbeitnehmers mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) - Personenfernverkehr - zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG und
  2. Arbeitgeberleistungen für alle Fahrten des Arbeitnehmers im öffentlichen Personennahverkehr.

In dem aktuellen BMF-Schreiben wird detailliert erläutert, welche Verkehrsmittel unter die Steuerbefreiungsvorschrift fallen und welche Besonderheiten in Einzelfällen gelten. Mit dem Schreiben werden die wichtigsten Grundsätze der neuen Vorschrift erklärt und mit Hilfe von Praxisbeispielen verdeutlicht (BMF-Schreiben, v. 15.08.2019 - IV C 5 - S 2342/19/10007 :001).

Für welchen Zeitraum und welche Fahrten die Begünstigung gilt