Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück - 2. Kammer - vom 22. Dezember 2022 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.750 EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die Androhung, nachfolgende Festsetzung und weitere Androhung eines Zwangsgelds zur Durchsetzung einer Beseitigungsanordnung bezüglich einer Überdachung für Lieferfahrzeuge.
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