1. Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 31.1.2018 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt.
I.
Die Beschwerde der betroffenen GmbH richtet sich gegen eine drohende Amtslöschung wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 Abs. 1 FamFG. Unternehmensgegenstand der Gesellschaft war der Großhandel mit Foto-, Film- und Datenträgermaterial sowie die Vermietung und Verwertung von beweglichen und unbeweglichen Anlagegütern und die Erstellung von Abrechnungen für freie Berufe einschließlich Factoring.
Der Geschäftsführer der Betroffenen stellte mit Schreiben vom 21.11.2013 Insolvenzantrag, weil kein Vermögen mehr vorhanden und Überschuldung eingetreten sei. Mit Beschluss vom 16.4.2014 (Bl. 140 d.A.) wies das Amtsgericht Saarbrücken (
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