Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 4. Kammer - vom 22.05.2023 abgeändert.
Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller gegen den Verteilungsbescheid der Antragsgegnerin vom 29.04.2023 wird angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen trägt die Antragsgegnerin.
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