Das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 7. Kammer - vom 25. Januar 2022 wird aufgehoben.
Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung ihres Bescheides vom 08.01.2019 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.06.2019 verpflichtet, über die Anerkennung der Tätigkeit des Klägers bei der XXX unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.
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