Auf die Rechtsbeschwerde der Beklagten wird der Beschluss des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 3. November 2014 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde: 186.047,80 €
I.
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