Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 30.01.2020 - 10 K 10135/18 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Inanspruchnahme der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) aus einem Duldungsbescheid.
Der Schuldner S, Ehemann der Klägerin, schuldete dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) fällige Umsatzsteuer für 1999 und 2000 sowie steuerliche Nebenleistungen.
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