Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 4. April 2023 geändert.
Der Streitwert für das erstinstanzliche Klageverfahren wird auf 10.868,75 EUR festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Die im eigenen Namen erhobene Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers hat Erfolg.
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