Anfechtung: Was Sie bei einer versäumten Einspruchsfrist tun können

Rund 90 % der Feststellungserklärungen zum Grundsteuerwert wurden mittlerweile eingereicht, zahlreiche Bescheide liegen bereits vor. Abweichungen von den erklärten Angaben ergeben sich dabei eher selten, dennoch wird allgemein dazu geraten, Einspruch gegen die Bescheide einzulegen. Wurde die Einspruchsfrist versäumt, stellt sich rasch die Frage, welche Möglichkeiten der Anfechtung noch gegeben sind. Wir geben Ihnen einen Überblick.

Grundsteuerbescheide erst ab 2025

Seit Juli 2022 nehmen die Finanzämter die Feststellungserklärungen zum Grundsteuerwert entgegen.

Nach der Abgabe der Erklärungen erfolgt die eigentliche Arbeit der Hauptfeststellung in den Finanzämtern. Dazu gehört die Feststellung der Grundsteuerwerte und die Veranlagung der Grundsteuermessbeträge. Der überwiegende Teil der Arbeiten soll spätestens bis Mitte 2024 erledigt sein.

Im Grundsteuerwertbescheid wird die Höhe des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 festgestellt. Zusammen mit diesem Bescheid wird regelmäßig auch zeitgleich der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag auf den 01.01.2025 versandt (Folgebescheid). In diesem Bescheid wird der Grundsteuermessbetrag durch die Multiplikation des Grundsteuerwerts mit der Steuermesszahl festgesetzt.

Die Bescheide über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags enthalten den (ausdrücklichen) Hinweis