BFH - Urteil vom 17.12.2014
II R 18/12
Normen:
AO § 119 Abs. 1; AO § 157 Abs. 1 Satz 2; VerStG § 167 Abs. 1 Satz 1; VerStG § 4 Nr. 5 a.F; VerStG § 10 Abs. 4;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 22.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 3180/08

Anforderungen an die Bestimmtheit eines Nachforderungsbescheides über VersicherungssteuerVersicherungssteuerliche Behandlung einer Sportinvaliditätsversicherung

BFH, Urteil vom 17.12.2014 - Aktenzeichen II R 18/12

DRsp Nr. 2015/3488

Anforderungen an die Bestimmtheit eines Nachforderungsbescheides über Versicherungssteuer Versicherungssteuerliche Behandlung einer Sportinvaliditätsversicherung

1. Die aufgrund einer Außenprüfung nachzuentrichtenden Steuerbeträge sind ohne Zusammenfassung mit der Steuer für einen laufenden Anmeldungszeitraum festzusetzen, wenn der Versicherer im laufenden Anmeldungszeitraum nach Abschluss der Außenprüfung nur steuerfreie Versicherungsentgelte vereinnahmt und deshalb keine Steuer angemeldet hat. 2. Ein Nachforderungsbescheid über Versicherungsteuer ist hinreichend bestimmt, wenn ihm der Besteuerungszeitraum, die Höhe der Versicherungsentgelte sowie die Art der Versicherung, für die Versicherungsteuer nachzuentrichten ist, zweifelsfrei entnommen werden können. Soweit der nachzuentrichtenden Versicherungsteuer unterschiedliche Steuersätze zugrunde liegen, bedarf es einer Zuordnung der gezahlten Versicherungsentgelte zum jeweils anzuwendenden Steuersatz. 3. Eine Sportinvaliditätsversicherung ist auch dann nach § 4 Nr. 5 Satz 1 VersStG versicherungsteuerfrei, wenn Versicherungsnehmer ein Sportverein und versicherte Person ein Sportler ist und die Versicherung der sog. Marktwertdeckung dieses Sportlers dient.

Normenkette:

AO § 119 Abs. 1; AO § 157 Abs. 1 Satz 2; VerStG § 167 Abs. 1 Satz 1; VerStG § 4 Nr. 5 a.F; VerStG § 10 Abs. 4;

Gründe

I.