I.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat erhebliche Steuerschulden. Seit 2001 versucht der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) diese beizutreiben. Nachdem mehrere Vollstreckungsmaßnahmen ohne Erfolg geblieben waren, beantragte das FA im Januar 2004 die Eintragung einer Sicherungshypothek auf einem im Eigentum des Klägers und dessen Ehefrau stehenden Grundstück hinsichtlich des hälftigen Miteigentumsanteils des Klägers. Nachdem das FA einen Antrag auf Erlass der Säumniszuschläge abgelehnt hatte, trug das Amtsgericht die Sicherungshypothek in das Grundbuch ein.
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