FG Niedersachsen, vom 19.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 206/09
Anforderungen an die Inanspruchnahme eines Zuwendungsempfängers im Falle unentgeltlicher Vermögensverschiebungen zwischen Ehegatten
BFH, Beschluss vom 30.09.2010 - Aktenzeichen VII B 61/10
DRsp Nr. 2010/23464
Anforderungen an die Inanspruchnahme eines Zuwendungsempfängers im Falle unentgeltlicher Vermögensverschiebungen zwischen Ehegatten
1. NV: Im Falle unentgeltlicher Vermögensverschiebungen zwischen Ehegatten begründet § 278 Abs. 2 Satz 1 AO eine dem Anfechtungsgrund des § 3 Abs. 1AnfG entsprechende gesetzliche Duldungspflicht des Zuwendungsempfängers für den auf den Zuwendenden entfallenden Anteil an der Steuerschuld. Da die Gläubigerbenachteiligungsabsicht bei § 278 Abs. 2AO --anders als bei § 3 Abs. 1AnfG -- keine Anfechtungsvoraussetzung ist, können Zuwendungen zwischen zusammen veranlagten Eheleuten vom FA unter erleichterten Voraussetzungen angefochten werden.2. NV: Ein Bescheid nach § 3AnfG kann ggf. einen solchen nach § 278 Abs. 2AO enthalten, auch wenn nach der letztgenannten Norm ein Bescheid nicht zwingend erforderlich ist.
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