(§ 8 ErbStDV) Amtsgericht/Notariat Schenkungsteuer An das Finanzamt - Erbschaftsteuerstelle - Die anliegende beglaubigte Abschrift/Ablichtung wird mit folgenden Bemerkungen übersandt: 1.Schenker Name, Vorname, Identifikationsnummer Geburtstag Anschrift 2.Beschenkter Name, Vorname, Identifikationsnummer Geburtstag Anschrift 3.Vertrag vom Urkundenverzeichnis-Nr. 4.Ergänzende Angaben (§ 34 ErbStG, § 8 ErbStDV)
Persönliches Verhältnis (Verwandtschaftsverhältnis, Ehegatte oder Lebenspartner) des Erwerbers zum Schenker (z. B. Kind, Geschwisterkind, Bruder der Mutter, nicht verwandt)
Verkehrswert des übertragenen Vermögens | Bei Grundbesitz: letzter Einheitswert/Grundbesitzwert (Nichtzutreffendes ist zu streichen) | Wert, der der Kostenberechnung zugrunde liegt |
EUR | EUR | EUR |
Valutastand der übernommenen Verbindlichkeiten am Tag der Schenkung | Jahreswert von Gegenleistungen wie z. B. Nießbrauch | Höhe der Notargebühren |
EUR | EUR | EUR |
Ort, Datum | Unterschrift |