In vielen Fällen gleicht das Ausfüllen der Anlage KAP einem Blindflug durch die Steuerformulare. Die Steuerbescheinigungen der Banken werden schon korrekt sein. Fehlt die Anlage KAP, gilt die Steuer mit dem Zinsabschlag als abgegolten. Oftmals können einbehaltene Steuerbeträge aber erstattet oder angerechnet werden, und zwar über die Steuererklärung. Praktische Tipps dazu bündelt der folgende Beitrag.
Grundsätzlich ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge durch den Steuerabzug abgegolten (Abgeltungsteuer) und Sie müssen die Anlage KAP nicht ausfüllen.
Angaben zu den Einkünften aus Kapitalvermögen sind in der Anlage KAP allerdings erforderlich, wenn
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