OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 26.01.2023
2 MB 8/21
Normen:
KAG § 11 Abs. 1 S. 2; AO § 38; NSWGS 2020 Anl. 8 § 4 Hs. 1;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 28.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 B 49/20

Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen Vorausleistungsbescheid betreffend einen Vorausleistungsbeitrag für Niederschlagswassergebühren

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.01.2023 - Aktenzeichen 2 MB 8/21

DRsp Nr. 2023/2305

Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen Vorausleistungsbescheid betreffend einen Vorausleistungsbeitrag für Niederschlagswassergebühren

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 4. Kammer - vom 28. April 2021 geändert:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragssteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 10,88 Euro festgesetzt.

Normenkette:

KAG § 11 Abs. 1 S. 2; AO § 38; NSWGS 2020 Anl. 8 § 4 Hs. 1;

Gründe

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 28. April 2021 ist begründet. Die zur Begründung der Beschwerde dargelegten Gründe, die allein Gegenstand der Prüfung durch den Senat sind (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO), stellen das Ergebnis des angefochtenen Beschlusses in Frage und dieser erweist sich auch nicht aus anderen Gründen als richtig.