Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbescheide vom 14.06.2018 nebst Verspätungszuschlägen, jeweils für die Streitjahre 2007 bis 2012 und 2016, ordnungsgemäß bekanntgegeben worden sind.
Der im Jahr 1949 geborene Kläger meldete sich im Jahr 2004 nach Italien ab. In den Streitjahren war er u.a. als Unternehmensberater für die Immobilien- und Bauwirtschaft tätig. Inländische Einkünfte hieraus erklärte er für die Streitjahre nicht.
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