Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 28.04.2022 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung.
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