Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 31.01.2023 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.600 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.07.2022 zu zahlen.
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits 1. und 2. Instanz trägt die Beklagte.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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