G r ü n d e :
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin für 1986 den Kindergeldzuschlag gemäß §
Die ledige Klägerin ist Mutter zweier 1980 und 1984 geborener Kinder, die - was der Beklagten erst im Laufe des Jahres 1987 bekannt geworden ist - seit 1984 im Haushalt ihres Großvaters, W. R. , leben; dieser bezieht das Kindergeld erst ab Juli 1987.
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