FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 21.12.2022
9 V 9085/22
Normen:
AO § 219;

Anspruch des Steuerschuldners auf Aussetzung der Vollziehung einer Leistungsaufforderung

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.12.2022 - Aktenzeichen 9 V 9085/22

DRsp Nr. 2023/2181

Anspruch des Steuerschuldners auf Aussetzung der Vollziehung einer Leistungsaufforderung

Tenor

Der Antrag wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Normenkette:

AO § 219;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Leistungsgebotes vom 13. April 2022 in Gestalt eines Ergänzungsbescheids vom 9. November 2022.

Die Antragstellerin ist ein Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH mit Sitz in B.... Unternehmensgegenstand ist die Erbringung von Verpflegungsleistungen.