OLG Brandenburg - Teilurteil vom 17.01.2024
4 U 186/22
Normen:
GmbHG 16 Abs. 1 S. 1; BGB § 181; ZPO § 240;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 21.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 51 O 133/21

Antrag auf Feststellung der Beschlussfassung über die Aufstockung des Geschäftsanteils eines Gesellschafters durch die Gesellschafter anlässlich einer Gesellschafterversammlung; Aufhebung der Beschränkung der Geschäftsführer für alle Geschäfte ab einem Gegenstandswert 5.000 Euro; Benennung eines befreiten Geschäftsführers

OLG Brandenburg, Teilurteil vom 17.01.2024 - Aktenzeichen 4 U 186/22

DRsp Nr. 2024/4460

Antrag auf Feststellung der Beschlussfassung über die Aufstockung des Geschäftsanteils eines Gesellschafters durch die Gesellschafter anlässlich einer Gesellschafterversammlung; Aufhebung der Beschränkung der Geschäftsführer für alle Geschäfte ab einem Gegenstandswert 5.000 €; Benennung eines befreiten Geschäftsführers

1. Hat ein Gesellschafter gegen die Einziehung seines Geschäftsanteils mit der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gekämpft, ist er gegen den Beschlusss über die Aufstockung der Geschäftsanteile der in der Gesellschaft verbleibenden Gesellschafter um den Nennbetrag des eingezogenen Geschäftsanteils anfechtungsberechtigt. Denn der Aufstockungsbeschluss berührt die Substanz des Anteilseigentums des betreffenden Gesellschafters in seiner mitgliedschaftsrechtlichen und vermögensrechtlichen Ausgestaltung. Mit einer wirksamen Aufstockung eines verbleibenden Geschäftsanteils wird nicht nur über den unwirksam eingezogenen, mithin materiell weiterhin existenten Geschäftsanteil des Klägers disponiert, eine wirksame Aufstockung würde es dem Kläger trotz rechtskräftig festgestellter Nichtigkeit des Einziehungsbeschlusses erheblich erschwerden, die Erhaltung seiner Mitgliedschaft in der beklagten Gesellschaft effektiv durchzusetzen.