LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 23.04.2015
L 16 KR 791/14 B
Normen:
SGB XI § 40 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Münster, vom 10.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 KR 200/14

Antrag eines Senioreneinrichtungsbewohners auf Übernahme der Kosten für einen WC-Aufsatz

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.04.2015 - Aktenzeichen L 16 KR 791/14 B

DRsp Nr. 2024/4770

Antrag eines Senioreneinrichtungsbewohners auf Übernahme der Kosten für einen WC-Aufsatz

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 10.12.2014 geändert und dem Kläger für das erstinstanzliche Klageverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt R. C. aus K. gewährt.

Normenkette:

SGB XI § 40 Abs. 1;

Gründe

I. Der Kläger begehrt von der beklagten Krankenkasse die Versorgung mit einem WC- Aufsatz; er lebt in einer Senioreneinrichtung, in der er zwischenzeitlich wohl eine eigene Wohnung bezogen hat. Der Kläger ist auf Pflege (Pflegestufe II) angewiesen; das letzte Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), das sich in der Verwaltungsakte der Beklagten befindet, datiert allerdings vom 20.06.2012.