FG Niedersachsen - Urteil vom 25.05.2023
4 K 186/20
Normen:
AO § 174 Abs. 4; AO § 176 Abs. 2; AO § 177 Abs. 2; BGB § 738; EStG § 22 Nr. 2; EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 23 Abs. 1 S. 4;

Anwachsung; privates Veräußerungsgeschäft; Privates Veräußerungsgeschäft bei Anwachsung eines GbR-Anteils und anschließender Veräußerung eines Grundstücks durch die GbR

FG Niedersachsen, Urteil vom 25.05.2023 - Aktenzeichen 4 K 186/20

DRsp Nr. 2023/12022

Anwachsung; privates Veräußerungsgeschäft; Privates Veräußerungsgeschäft bei Anwachsung eines GbR-Anteils und anschließender Veräußerung eines Grundstücks durch die GbR

Ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne von § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 4 EStG liegt auch insoweit vor, als dem Steuerpflichtigen aufgrund des Ausscheidens eines weiteren Gesellschafters aus einer grundbesitzverwaltenden GbR ein weitergehender Gesellschaftsanteil anwächst und die GbR ausgehend von diesem Zeitpunkt den Grundbesitz veräußert.

Normenkette:

AO § 174 Abs. 4; AO § 176 Abs. 2; AO § 177 Abs. 2; BGB § 738; EStG § 22 Nr. 2; EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 23 Abs. 1 S. 4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Anwachsung eines Anteils an einer GbR und die anschließende Veräußerung eines Grundstücks durch die GbR beim Kläger zu einem privaten Veräußerungsgeschäft nach § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4 EStG führt.