Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 6. Kammer, Einzelrichterin - vom 26. Januar 2023 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird unter Abänderung des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 26. Januar 2023 -
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