BFH - Urteil vom 10.01.1992
VI R 1 17/90
Normen:
EStG § 46 Abs. 3, 5 ;
Fundstellen:
BFHE 167, 52
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg,

Anwendbarkeit der Vergünstigungen des § 46 Abs. 3 und 5 EStG

BFH, Urteil vom 10.01.1992 - Aktenzeichen VI R 1 17/90

DRsp Nr. 1996/11353

Anwendbarkeit der Vergünstigungen des § 46 Abs. 3 und 5 EStG

»Arbeitnehmern, die mit den von einem ausländischen Arbeitgeber bezogenen Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit im Inland unbeschränkt steuerpflichtig und daher nach § 25 EStG auch dann zu veranlagen sind, wenn das Einkommen unterhalb der Veranlagungsgrenzen des § 46 Abs. 1 EStG liegt, steht die Vergünstigung des § 46 Abs. 3 und 5 EStG zu.«

Normenkette:

EStG § 46 Abs. 3, 5 ;
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg,
Fundstellen
BFHE 167, 52