Anwendbarkeit der Vergünstigungen des § 46 Abs. 3 und 5 EStG
BFH, Urteil vom 10.01.1992 - Aktenzeichen VI R 1 17/90
DRsp Nr. 1996/11353
Anwendbarkeit der Vergünstigungen des § 46 Abs. 3 und 5EStG
»Arbeitnehmern, die mit den von einem ausländischen Arbeitgeber bezogenen Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit im Inland unbeschränkt steuerpflichtig und daher nach § 25EStG auch dann zu veranlagen sind, wenn das Einkommen unterhalb der Veranlagungsgrenzen des § 46 Abs. 1EStG liegt, steht die Vergünstigung des § 46 Abs. 3 und 5EStG zu.«