Anwendung der Differenzbesteuerung bei der Aufarbeitung und Umarbeitung gebrauchter Waschkommoden zu neuwertigen Waschtischen
FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.03.2023 - Aktenzeichen 4 K 77/22
DRsp Nr. 2023/6504
Anwendung der Differenzbesteuerung bei der Aufarbeitung und Umarbeitung gebrauchter Waschkommoden zu neuwertigen Waschtischen
Stichwort: Die Differenzbesteuerung ist auch dann anwendbar, wenn ein Unternehmer antike Waschkommoden aus privater Hand ankauft, sie restauriert und zusammen mit einem individuell angepassten Waschbeckenaufsatzteil nebst Armatur (wieder-)verkauft. Die Verbindung des aufgearbeiteten Möbelstücks mit dem Neuteil lässt den Tatbestand eines Wiederverkaufs von Gebrauchtgegenständen im Sinne des § 25aUStG nicht entfallen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.