Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist die Höhe der Kapitaleinkünfte des Klägers im Streitjahr 2019, welche der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen sind.
Die Kläger sind verheiratet und werden vom Beklagten (dem ...- Finanzamt -) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte im Streitjahr 2019 gemäß der Erträgnisaufstellung über Kapitalerträge wie der entsprechenden Steuerbescheinigung (Steuerbescheinigung 2019) jeweils seiner Bank (Bank D) Einkünfte aus Kapitalvermögen i.H.v. ... € (Kapitalerträge 2019); unter Berücksichtigung eines Freistellungsauftrages sowie angerechneter Quellensteuer führte die Bank D hierzu entsprechend - rechnerisch unstreitig zutreffend - Kapitalertragsteuer i.H.v. ... € ab (abgeführte Kapitalertragsteuer 2019).
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