DRITTER TEIL DIE INTERNEN POLITIKEN UND MASSNAHMEN DER UNION TITEL V DER RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS KAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 68 (Strategische Leitlinien des Europäischen Rates)
AEUV ( Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union )
Der Europäische Rat legt die strategischen Leitlinien für die gesetzgeberische und operative Programmplanung im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts fest.