FG Hamburg - Urteil vom 28.06.2023
5 K 28/22
Normen:
EStG § 6 Abs. 5 S. 3;
Fundstellen:
ZEV 2023, 787

Aufdeckung von stillen Reserven aufgrund der Übertragung eines Grundstücks der Klägerin an ihre Kommanditistin

FG Hamburg, Urteil vom 28.06.2023 - Aktenzeichen 5 K 28/22

DRsp Nr. 2023/14371

Aufdeckung von stillen Reserven aufgrund der Übertragung eines Grundstücks der Klägerin an ihre Kommanditistin

Tenor

1.

Die für die Übertragung eines Wirtschaftsguts zum Buchwert nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG schädliche Entgeltlichkeit der Übertragung kann auch vorliegen, wenn der Übernehmer eine Verbindlichkeit des Übertragenden übernimmt. Erforderlich ist allerdings, dass der Übergeber die Vermögensübertragung von der Gewährung des in der Übernahme der Verbindlichkeiten liegenden Vorteils durch den Übernehmer abhängig macht und dadurch ein Entgelt erlangt (BFH, Urteil vom 3. August 2022, IV R 16/19, BFH/NV 2023, 120).

2.

Wird mit der Übertragung eines Wirtschaftsguts zugleich eine zur Finanzierung dieses Wirtschaftsguts eingegangene Verbindlichkeit des Übertragenden gegenüber dem Übernehmenden entnommen - ohne, dass diese Verbindlichkeit zivilrechtlich erlischt - liegt hierin kein Entgelt für die Übertragung des Wirtschaftsguts.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 5 S. 3;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob durch die Übertragung eines Grundstücks der Klägerin an ihre Kommanditistin stille Reserven aufgedeckt worden sind.