Das Verfahren wird eingestellt.
Das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. September 2022 ist wirkungslos geworden.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen zu tragen.
Der Streitwert wird auf 50.000 € festgesetzt.
Nachdem die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung von § 112e Satz 2 BRAO, §
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