Das Verfahren wird eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens trägt Rechtsanwalt Dr. M., ..., ... B., als vollmachtloser Vertreter.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15 000 000 € festgesetzt.
Die Klägerinnen haben mit Schriftsatz vom 15. Februar 2023 ihre Klagen zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß §
Die Kosten des Verfahrens sind in entsprechender Anwendung von §
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