FG München, vom 04.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 4666/01
Aufgeld bei Ausgabe von Optionsanleihen - bilanzielle Zuordnung
BFH, Urteil vom 30.11.2005 - Aktenzeichen I R 26/04
DRsp Nr. 2006/1459
Aufgeld bei Ausgabe von Optionsanleihen - bilanzielle Zuordnung
1. Der Zufluss sowohl offener als auch verdeckter Aufgelder bei Ausgabe von Optionsanleihen ist steuerrechtlich als Einlage zu erfassen.2. Die Leistung des vom jeweiligen Erwerber einer Optionsanleihe zu erbringenden Aufgeldes findet ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis.3. Mit dem Beschluss über die Einräumung von Bezugsrechten spalten die Gesellschafter eine Teilsubstanz ihrer eigenen Mitgliedschaftsrechte ab.4. Der Verkehrswert niedrig verzinslicher (Options-)Schuldverschreibungen ist auf Grundlage des Emissionskurses zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Anleihekonditionen zu bestimmen.