BFH - Urteil vom 20.11.2008
III R 53/05
Normen:
EStG § 70 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 31.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2772/03

Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung und Rückforderung bereits gezahlten Kindergeldes wegen Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen nach Anmeldung eines Wohnsitzes im Ausland; Voraussetzungen für die Annahme einer Neufestsetzung von Kindergeld und für die Verwirkung eines Rückforderungsanspruchs allein wegen Zeitablaufs

BFH, Urteil vom 20.11.2008 - Aktenzeichen III R 53/05

DRsp Nr. 2009/3461

Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung und Rückforderung bereits gezahlten Kindergeldes wegen Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen nach Anmeldung eines Wohnsitzes im Ausland; Voraussetzungen für die Annahme einer Neufestsetzung von Kindergeld und für die Verwirkung eines Rückforderungsanspruchs allein wegen Zeitablaufs

Normenkette:

EStG § 70 Abs. 2;

Gründe:

I.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) hat zwei Kinder, den 1997 geborenen Sohn D und die 2000 in den USA geborene Tochter C.

Die Klägerin ist seit 1996 mit einem Angehörigen der US-Armee verheiratet, der in Deutschland stationiert war. Sie wohnten in I. Auf ihren Antrag vom 10. Januar 1998 bezog die Klägerin Kindergeld für D. Im April 1998 wurde ihr Ehemann in die USA zurückkommandiert. Zu diesem Zeitpunkt löste die Familie ihre Wohnung in I auf. Die Klägerin meldete sich anschließend mit Wohnsitz in B an. Dort lebte sie zusammen mit D bis zu ihrer Abreise in die USA Mitte des Jahres 1998 in zwei möblierten Zimmern im Hause ihrer Eltern.