Die Beschwerde der Klägerin gegen den im Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 1. Kammer - vom 19. Juni 2023 festgesetzten Streitwert wird abgelehnt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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