Ausgabe 06/2020

Aufstiegs-BAföG: Mehr Geld für berufliche Fortbildungen

August 2020 gibt es ein neues Aufstiegs- BAföG. Wer sich etwa zum Steuerfachwirt fortbilden möchte, wird dadurch besser unterstützt. Was gefördert wird und welche Voraussetzungen dafür gelten, lesen Sie in diesem Lernpaket.

Was gefördert wird

Lehrgänge, Prüfungen, Materialien, Lebensunterhalt - der Kostenaufwand von beruflichen Fort- und Weiterbildungen ist nicht zu unterschätzen. Finanzielle Unterstützung bieten Bund und Länder mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG). Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.

Die Förderung ist an bestimmte zeitliche und qualitative Anforderungen gebunden:

  • Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen (Mindestdauer).
  • Bei Vollzeitmaßnahmen müssen i.d.R. je Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an vier Werktagen (Vollzeit-Fortbildungsdichte) stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern (maximaler Vollzeit-Zeitrahmen).