Die Beteiligten streiten über die steuerliche Berücksichtigung von anteiligen Mietkosten als Betriebsausgaben für die Jahre 2005 und 2006.
Der im Jahr ... geborene Kläger ist nicht verheiratet. In den Streitjahren erzielte er neben weiteren Einkünften (aus Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung und Kapitalvermögen) Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit als Unternehmensberater. Diese Tätigkeit umfasste einer Beschreibung des Klägers zufolge die Erstellung betriebswirtschaftlicher Unternehmenskonzepte und unternehmerischer Mittelfristplanungen, Beratung bei deren Umsetzung, Unternehmensbewertungen, die Durchführung von "Due-Dilligence-Prüfungen" bzw. die Unterstützung bei der Vorbereitung von Datenräumen und schließlich Beratung im Rahmen von Fusions- und Akquisitionsprozessen.
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