Ausgabe 11/2023

Aus- und Weiterbildung: So können Arbeitgeber Studiengebühren steuerfrei übernehmen

Duale Studiengänge boomen nach wie vor. Häufig sind diese kostenpflichtig und Arbeitgeber im Interesse der Gewinnung künftiger Fachkräfte oft bereit, sich an den Studiengebühren zu beteiligen. Wie solche Zuzahlungen steuerfrei bleiben, lesen Sie in folgendem Beitrag.

Ausbildungsdienstverhältnis

Ein berufsbegleitendes Studium findet im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses statt, wenn die Ausbildungsmaßnahme Gegenstand des Dienstverhältnisses ist. Voraussetzung ist, dass die Teilnahme an dem berufsbegleitenden Studium zu den Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Dienstverhältnis gehört.

Dagegen findet ein berufsbegleitendes Studium vor allem dann nicht im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses statt, wenn

  • das Studium nicht Gegenstand des Dienstverhältnisses ist, auch wenn das Studium seitens des Arbeitgebers durch Hingabe von Mitteln (z.B. eines Stipendiums) gefördert wird oder
  • Teilzeitbeschäftigte ohne arbeitsvertragliche Verpflichtung ein berufsbegleitendes Studium absolvieren und das Teilzeitarbeitsverhältnis lediglich das Studium ermöglicht.

Arbeitgeber ist Schuldner der Studiengebühren