Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 10. Kammer, Einzelrichter - vom 26. Juli 2022 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Mit dem vorliegenden Antrag auf Zulassung der Berufung verfolgt der Kläger sein Ziel weiter, Einsicht in Akten des beklagten Finanzamts zu erhalten.
Der Kläger wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 7. Juni 2016 zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der der ... (Insolvenzschuldnerin) bestellt.
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