OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 14.03.2024
6 LA 35/24
Normen:
IZG SH § 2 Abs. 4 Nr. 5; AO § 32c Abs. 2; BGB § 675; DSGVO Art. 15; InsO § 80;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 26.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 10 A 7/22

Anspruch des Insolvenzverwalters auf Zugang zu den Akten abgeschlossener Steuerverfahren des Insolvenzschuldners insbesondere in alle Veranlagungs- und Vollstreckungsakten über die Steuerschuldnerin; Verfahren nach dem Informationszugangsgesetz

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.03.2024 - Aktenzeichen 6 LA 35/24

DRsp Nr. 2024/4088

Anspruch des Insolvenzverwalters auf Zugang zu den Akten abgeschlossener Steuerverfahren des Insolvenzschuldners insbesondere in alle Veranlagungs- und Vollstreckungsakten über die Steuerschuldnerin; Verfahren nach dem Informationszugangsgesetz

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 10. Kammer, Einzelrichter - vom 26. Juli 2022 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

IZG SH § 2 Abs. 4 Nr. 5; AO § 32c Abs. 2; BGB § 675; DSGVO Art. 15; InsO § 80;

Gründe

I.

Mit dem vorliegenden Antrag auf Zulassung der Berufung verfolgt der Kläger sein Ziel weiter, Einsicht in Akten des beklagten Finanzamts zu erhalten.

Der Kläger wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 7. Juni 2016 zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der der ... (Insolvenzschuldnerin) bestellt.