Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. Dezember 2020 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin zu tragen.
Der Streitwert des Revisionsverfahrens wird auf die Gebührenstufe bis 35.000 € festgesetzt.
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