Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12. August 2022 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um den Weiterbetrieb einer Spielhalle.
Der Antragsteller betreibt in der Carl-Zeiss-Straße 7 in Saarlouis die verfahrensgegenständliche Spielhalle. In einem Abstand von weniger als 500 m befinden sich zwei weitere Spielhallenstandorte (Carl-Zeiss-Str. 4, Merkur Spielothek Saarlouis II GmbH; Carl-Zeiss-Str. 14, Jubeal Games GmbH).
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